07. Mai 2014
Spielt es eine Rolle, ob ich meine Genussrechte kündigen werde, gekündigt habe oder nicht?
Nein, denn alle Genussrechte gelten im Insolvenzverfahren als fällig gestellt und damit
als gekündigt. Alle GRI werden in soweit gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie gekündigt hatten oder nicht. Die ganze Verunsicherung bzgl. Kündigungen hat sich damit vollständig erledigt. Die Frage der Rückzahlung Ihres Geldes ist ein anderes Thema .