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24. August 2014

Die Zusammenarbeit des Vereins mit dem Insolvenzverwalter und dem Gläubigerausschuss


Manche Genussrechtsinhaber und FvP glauben, dass unser Verein über den Insolvenzplan entscheiden kann,

da wir unser Ziel, die Mehrheit in der Gläubigerversammlung zu erlangen, in beeindruckender Weise erreicht haben. So einfach ist das aber nicht.

Das Insolvenzverfahren ist ein rechtlich vorgeschriebenes und definiertes Verfahren.

Nur der Insolvenzverwalter und der Schuldner, Herr Rodbertus, sind berechtigt, einen Insolvenzplan aufzustellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Herr Rodbertus einen Insolvenzplan aufstellt, wird aufgrund der fehlenden Unterstützung durch Gläubiger als gering eingeschätzt. Deshalb hat diese Möglichkeit für uns keine Bedeutung.

Der Insolvenzverwalter ist niemandem verpflichtet außer dem Insolvenzgericht. Dieses prüft letztendlich, ob sein Insolvenzplan den Interessen der Gläubiger entspricht. Allerdings muss der Insolvenzplan von der Gläubigerversammlung genehmigt werden. Deshalb hat ein Insolvenzverwalter die Interessen der Gläubiger zu berücksichtigen.

Gläubigerausschuss

Der Gläubigerausschuss ist eine Art Aufsichtsrat für den Insolvenzverwalter und kontrolliert dessen Entscheidungen. Jeder Insolvenzverwalter tut gut daran, seine Pläne mit dem Gläubigerausschuss abzustimmen, vor allem in einem solch großen Verfahren wie bei PROKON. Auch Dr. Penzlin hat bisher seine wesentlichen Entscheidungen durch eine Zustimmung des Gläubigerausschusses abgesichert.

Zu den Mitgliedern im Gläubigerausschuss, Frau Dorothee Madsen, Herrn Udo Wittler und dem Vertreter der Belegschaft, Herrn Grabowski, hat der Verein einen guten Kontakt. Frau Madsen vertritt den FvP im Ausschuss. Wir können mit den Vertretern im Gläubigerausschuss Absprachen treffen, aber sie nicht  verpflichten, dort unsere Vorstellungen durchzusetzen. Denn sie haben den gesetzlichen Auftrag, die Interessen aller Gläubiger zu vertreten und nicht nur die jener Gruppe, die sie dort vertreten.

Die Zusammenarbeit des Vereins mit Dr. Penzlin beruht auf keiner bestimmten Rechtsgrundlage, aus der wir Forderungen ableiten könnten.

Wir haben aber durch unsere Strategie der Transparenz und des Respekts gegenüber unterschiedlichen Sichtweisen eine Vertrauensbasis für eine gute Zusammenarbeit hergestellt, genauso wie Dr. Penzlin und der ihn unterstützende RA Denkhaus unser Vertrauen gewonnen haben.

Dr. Penzlin weiß auch, dass der Insolvenzplan die Zustimmung der FvP bekommen muss, damit er zügig verabschiedet werden kann. Er hat auf der Gläubigerversammlung erklärt, dass er sich bei der Erstellung des Insolvenzplans mit uns abstimmen wird.

Aufgeschlossen für die Ideen der FvP

Dies ist eine ungewöhnliche Situation, dass der Insolvenzverwalter mit einer Gläubigergruppe eng kooperiert. Neben der Größe unserer Gruppe ist dies auch auf das gegenseitige Vertrauen zurück zu führen, dass beide Seiten den besten Weg suchen und der Insolvenzverwalter den Ideen der FvP aufgeschlossen gegenüber steht. Der Verein kann und will also Dr. Penzlin zu nichts zwingen, aber wir als seine Gesprächspartner sind aufgrund der bisherigen Erfahrungen sicher, dass er tragfähige Vorschläge der FvP einbezieht.

Am 19.08.2014 fand ein Gespräch zwischen Herrn Dr. Penzlin, Herrn Denkhaus, Frau Madsen, den Vorstandsmitgliedern des Vereins, Wolfgang Siegel und Hans Barfknecht, Erwin Stepper, Leiter der AG Wirtschaft und Ludger Wösthoff, Sprecher der Stabsstelle Wirtschaft statt. Der Insolvenzverwalter stellte seine ersten Überlegungen zum Insolvenzplan vor, die wir sehr überzeugend fanden, weil sie zu unseren Vorstellungen über die künftige PROKON 2.0 passen. Wir werden sie jetzt im Einzelnen prüfen und darüber berichten. Auch mit der SdK und mit der DSW wollen wir uns abstimmen. Eines kann jetzt schon gesagt werden: Auf die Verantwortlichen im Verein kommt sehr viel Arbeit zu, die zwar zu einem großen Teil, aber eben nicht nur ehrenamtlich geleistet werden muss. Die wirtschaftlichen Fakten lassen nicht zu, dass alle Wunschvorstellungen erfüllt werden. Auf jeden Fall ist in diesem Gespräch unser Vertrauen gestärkt worden, dass eine wirtschaftlich gesunde PROKON 2.0 in greifbare Nähe gerückt ist, wenn die Genussrechtsinhaber dies unterstützen. Dafür ist es notwendig, dass möglichst viele Genussrechtsinhaber längerfristig investiert bleiben und auf die Rückzahlung zunächst verzichten. Einzelheiten hierzu werden jetzt ausgearbeitet.

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