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16. September 2014

Fakt ist ...


Liebe FvPs, es ist an der Zeit, eine sehr ernste Thematik auf den Tisch zu bringen. Jedem GRI muss dies klar werden, wenn wir erfolgreich unser Geld und die von uns gewollten Perspektiven sichern wollen.

Manche GRIs, auch unter den Aktiven, glauben, dass der Insolvenzverwalter unseren Vorstellungen folgen muss, da wir die Mehrheit der GRIs auf der Gläubigerversammlung hinter uns hatten. Häufig wird vom Vorstand offen oder versteckt verlangt, dass wir den Insolvenzverwalter unter Druck setzen sollten, damit er gemäß unserer Ziele handelt. Die negative Einstellung gegenüber dem Insolvenzverwalter, die Herr Rodbertus und seine Anhänger immer wieder unter die Leute streuen, hat auch in unserem Verein einen gewissen Einfluss.

Liebe Freunde, das ist ein ganz großer Irrtum, mit dem von uns allen gründlich aufgerämt werden muss, wenn wir erfolgreich sein wollen. Dass der Insolvenzverwalter unsere Wünsche zu erfüllen hat, ist wirklich nur ein  Wunschdenken. Die Realität, an der wir uns zu orientieren haben, sieht anders aus:

Fakt 1: Der Insolvenzverwalter ist Herr des Verfahrens und trifft alle  Entscheidungen in eigener Verantwortung auf gesetzlicher Grundlage. Niemand kann ihn zu etwas zwingen, was er nicht für richtig hält. Er hat eine Art Aufsichtsrat, der ihn kontrolliert, den Gläubigerausschuss, der allen Gläubigern und nicht nur uns verpflichtet ist. Das Insolvenzgericht ist sein bestimmender "Arbeitgeber". Der IV ist verpflichtet nach § 1 InsO die bestmöglichste Befriedigung für die Gläubigergesamtheit zu schaffen. Dies unterliegt der Aufsicht des Insolvenzgerichts.

Fakt 2: Manche denken, dass er von unserer Zustimmung abhängig ist. Irrtum: Wenn sein Insolvenzplan für die Fortführung keine Mehrheit auf der entscheidenden Gläubigerversammlung finden sollte, dann wird PROKON voraussichtlich abgewickelt, also zerschlagen und die sich daraus ergebende wesentlich niedrigere Quote ausgezahlt. Das würde nicht deshalb geschehen, weil der Insolvenzverwalter ahnungslos ist, oder sich an den Interessen von Großinvestoren oder dem persönlichen finanziellen Vorteil orientiert, wie manchmal unterstellt oder befürchtet wird, sondern weil das Gesetz es so vorsieht.

Fakt 3: Wenn die GRIs nicht in der Lage sind, sich so zu organisieren, dass sie PROKON fortführen können und das erforderliche Geld im Unternehmen lassen, dann wird der Insolvenzplan die Möglichkeit des Verkaufs an einen Großinvestor beinhalten, sicherlich auch mit einer weit niedrigeren Quote, als wenn wir die Fortführung schaffen. Auch das würde nicht deshalb geschehen, weil der Insolvenzverwalter ignorant oder fremde und eigene Interessen vertritt, sondern weil das Gesetz es so vorsieht. Und weil der Insolvenzverwalter sich nicht von uns abhängig macht und machen darf, falls wir unsere Hausaufgaben nicht schaffen. Wir wissen aus der ganzen Art der Zusammenarbeit, dass es ihm am liebsten ist, wenn sein Insolvenzplan mit unserer Hilfe erfolgreich umgesetzt wird. Insoweit besteht ein natürliches gegenseitiges Aufeinander-Angewiesen-Sein. 

Fakt 4: Der Insolvenzverwalter darf in der Insolvenz kein Geld als Risikokapital ausgeben. Er muss die P3000 verkaufen, weil noch ein erheblicher Entwicklungsbedarf besteht, den er nicht aus der Masse finanzieren darf und kann. Wenn wir diese tatsächlich hochinteressante, aber leider noch nicht serienreife Windturbine fortführen wollen, dann müssen wir auch das Kapital aufbringen und sie in irgendeiner Form PROKON abkaufen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einem Konzept, das dies ermöglichen soll, können aber noch nicht sagen, ob wir es schaffen. Den Insolvenzverwalter würde es sehr freuen, wenn es uns gelingt. Er gibt uns alle dafür notwendige Unterstützung, soweit er es rechtlich vertreten kann.

Fakt 5: Die aufgebaute vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter ist die beste Grundlage für einen Insolvenzplan, in dem wesentliche Vorstellungen der GRI enthalten sind. Jede Form von Forderungen oder Druck auf den Insolvenzverwalter entsteht durch Mißtrauen und untergräbt das gegenseitige Vertrauen. Wenn aus unserem Kreis gute Argumente für den Insolvenzplan kommen, dann verschließt er sich nicht. Im Gegenteil, er begrüßt jede hilfreiche Kreativität, weil er will, dass die GRI erfolgreich das Unternehmen fortführen. Das vertritt er offen gegenüber der Belegschaft und auch glaubwürdig dem Vorstand gegenüber. Es liegt in der Natur dieser komplexen Sache PROKON, dass es auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen uns und dem Insolvenzverwalter kommt. Alle z.T. sehr schwierigen Themen konnten durch die sachliche Analyse von Tatsachen bisher einvernehmlich mit einer Bereicherung für beide Seiten aufgelöst werden.

Fakt 6: Der Ruf nach mehr Informationen, der von einigen ausgeht, ist zwar verständlich, aber nicht immer machbar. In Wirtschaftsfragen müssen viele Dinge vertraulich vorbereitet werden, bevor man damit an die Öffentlichkeit gehen kann. Es ist übel und dumm, die Notwendigkeit der Vertraulichkeit als Herrschaftsmittel des Vorstandes zu interpretieren und umzuwandeln in Mißtrauen gegenüber dem Vorstand oder dem Insolvenzverwalter. Wer dies nicht begreift, sollte seine Finger aus diesem Geschäft lassen. Das schließt nicht aus, dass der Vorstand die Informationen schneller und umfangreicher herausgeben sollte. Aber wir sind auch nur ehrenamtlich tätig. Jede Veröffentlichung wird mehrfach abgestimmt und verbessert und häufig auch rechtlich noch einmal überprüft. Also lasst euch von den Vorwürfen "zu wenig Informationen" nicht blenden und verunsichern, sondern helft mit, dass wir auch auf diesem Feld besser und schneller werden.

Fakt 7: Wir alle können stolz sein auf das, was wir bisher geschafft haben. Das war zu Beginn des Jahres unvorstellbar. Allein durch unser Engagement haben wir die Werthaltigkeit von PROKON bewiesen und damit den Heuschrecken, die billig übernehmen wollten, das Wasser abgegraben. Aber wir müssen alle an einem Strang ziehen, um in der nächsten Etappe viele GRIs zu überzeugen, das Geld im Unternehmen zu lassen, damit PROKON als soziales Unternehmen der Energiewende "als Totgesagter aufersteht".

 

Wer diese Zusammenhänge nicht sehen will und weiter den Vorstand und den Insolvenzverwalter destruktiv kritisiert, unsachlich und ohne konkrete Alternativen, mit dem wird der Vorstand nicht mehr zusammenarbeiten. Denn diese Leute binden sinnlos unsere begrenzten Kräfte in höchst nervige und fruchtlose Auseinandersetzungen. Konstruktive solidarische Kritik ist jederzeit willkommen. Sie hat den Verein als geistige Leistung vieler Menschen bis heute erfolgreich und glaubwürdig gemacht. Das lasst uns fortführen und weiter verbessern. Gemeinsam sind wir stark. 

 

Reinhard Goeltz, FvP und Fachanwalt für Insolvenzrecht

Wolfgang Siegel, Vorsitzender

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