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04. Mai 2014

Wie kann ich meine Forderung geltend machen?


Wenn Sie nur Ihr Geld gemäß der festzustellenden Quote zurückbekommen wollen,
dann müssen Sie nur die Forderung Ihres bisher eingezahlten Genussrechtskapitals bis zum 15. September anmelden. Aber jetzt noch nicht! Sie bekommen das fertig ausgefüllte Anmeldeformular vom Insolvenzverwalter rechtzeitig zugeschickt. Nur wenn Sie es bis Anfang September nicht erhalten haben, sollten Sie sich beim Insolvenzverwalter melden.
Die Anmeldung der Forderung sagt nichts darüber aus, was mit Ihrem Geld geschehen soll, ob Sie es kurzfristig oder mittelfristig ausgezahlt haben wollen oder ob Sie es im Unternehmen belassen für weitere künftige Verzinsungen.
Die Anmeldung der Forderungen ist notwendig, um überhaupt bei der Verteilung des Vermögens von Prokon berücksichtigt zu werden!
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