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30. November 2014

11. Wieviel Kapital müssen wir aufbringen, damit PROKON nicht verkauft wird?


Es geht nicht um Kapitalaufbringung und Verkauf von PROKON. Zunächst 
einmal geht es darum, dass möglichst viele GRI ihre Bereitschaft erklären, bei PROKON engagiert zu bleiben.
Der Insolvenzverwalter hat eine klare Aussage getätigt:
Wenn ihm mindestens ein Drittel der GR in der Vorababfrage mitteilen, dass sie bereit sind ihre Forderung (GR) in Eigenkapital zu wandeln, wird er in seinen Insolvenzplan das GRI-Modell und nicht das Investoren-Modell aufnehmen.
D.h., die erste zu nehmende Hürde ist, dass ein Drittel der GRI (Summe) sich positiv äußern. Die zweite zu nehmende Hürde wird sein, in der folgenden Gläubigerversammlung die Mehrheit der GR (Summe und Köpfe) mit dem vorgeschlagenen Modell einverstanden sein müssen.
Sollte die erste Hürde nicht genommen werden können, wird der Insolvenzverwalter – so sein Schreiben - der Gläubigerversammlung nur noch das Investoren-Modell (vereinfacht: Verkauf) vorschlagen. Sollte die erste Hürde genommen werden, schlägt er das GRI-Modell vor.
Sollte dann die zweite Hürde nicht genommen werden, käme es zu einer Verwertung, also auch zu einem Verkauf.
Wichtig ist daher, dass – sollte man nicht für einen Verkauf an einen z.B Kapitalinvestor sein - dem Insolvenzverwalter umgehend seine Bereitschaft zur Umwandlung erklärt.
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