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30. November 2014

3. Ist die Quote schon festgesetzt oder wie errechnet sie sich?


In der Regel kam es in der Vergangenheit bei Insolvenzen immer zu Zerschlagungen, 
d.h., es wurden alle Vermögenswerte einzeln oder im Ganzen durch den Insolvenzverwalter zu Geld gemacht. Dieses Geld wurde letztlich auf alle Anspruchsberechtigten (z.B. Forderungsinhaber) anteilig ausgekehrt. Das Verhältnis zwischen berechtigen Ansprüchen und der letztlichen Zahlung stellt üblicherweise die Quote dar, die bei den meisten Verfahren unter 10% (also 90% Ausfall) lag.
Wenn der Insolvenzplan mit dem GRI-Modell umgesetzt wird, kommt es nicht zu einer Zerschlagung, sondern zu einer Fortführung des Unternehmens.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei einer Fortführung die zu erwartenden Verluste geringer sind, als bei einer Zerschlagung. Wieviel es genau sein wird, kann erst später gesagt werden. Alle bisher genannten Werte sind Prognosen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Annahme des GRI-Modells) zutreffen und trotz sogfältiger Bewertung nur vorläufig und unverbindlich sein können.
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