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12. Februar 2015

Neue Mitteilung des Insolvenzverwalters


Aktuelle Verfahrensinformation der Insolvenzverwaltung als PDF.

 

Nach der ersten unverbindlichen Umfrage hatte der Insolvenzverwalter für Ende Februar vorgesehen, dass die GRI eine verbindliche Erklärung im Hinblick auf Art und Umfang ihres Engagements bei einer Fortführung des Unternehmens in der Hand der jetzigen Genussrechtsinhaber abgeben sollten.

Warum der Termin für diese zweite Abfrage verschoben worden ist, 

hat Herr Dr. Penzlin erläutert. Wir begrüßen - wie auch die anderen Gläubigervereinigungen - seinen Entschluss, mit dieser entscheidenden Abfrage so lange zu warten, bis die GRI in Kenntnis sowohl der Kaufangebote von Investoren als auch des GRI-Insolvenzplans eine gut fundierte Entscheidung treffen können.
Das zentrale Element dieses GRI-Insolvenzplans besteht in der Überführung von PROKON in eine Genossenschaft.
Die bisherigen Genussrechtsinhaber werden zu Eigentümern, indem sie einen genügend großen Anteil des GR-Kapitals im Unternehmen belassen. So werden dessen Fortführung und Weiterentwicklung gewährleistet
Es war unser Verein, der von Beginn an auf die Option Genossenschaft gesetzt hat. Mittlerweile hat sich diese Rechtsform als die einzige für eine derartige Umwandlung geeignete erwiesen.
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