02. Juni 2015
Versuche der Verunsicherung
Vor einigen Tagen haben Genussrechtsinhaber eine E-Mail der "Arbeitsgemeinschaft zum Werterhalt der PROKON Genussrechte" erhalten.
Weil uns dazu viele Fragen erreichen, nimmt der Vorstand des Vereins wie folgt Stellung:
1. Eine Umwandlung der PROKON Reg. Energien GmbH i.I. in eine Aktiengesellschaft ist im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens nicht vorgesehen.
Bei der Gläubigerversammlung am 2. Juli 2015 in Hamburg stehen allenfalls zwei Pläne zur Abstimmung, der Genossenschaftsplan und als Reserveplan der Investorenplan.
Verlautbarungen anderen Inhalts entbehren jeglicher Grundlage.
2. Jetzt treten auch wieder Rechtsanwälte auf mit Versprechungen, dass mehr zu holen wäre, wenn beide Insolvenzpläne abgelehnt würden. Wie aber alle Gläubiger den ihnen vorliegenden Insolvenzplänen entnehmen können, wären bei der in diesem Falle folgenden Zerschlagung des Unternehmens weitere erhebliche Verluste für die Genussrechtsinhaber unabwendbar.
Bei der Gläubigerversammlung am 2. Juli 2015 in Hamburg stehen allenfalls zwei Pläne zur Abstimmung, der Genossenschaftsplan und als Reserveplan der Investorenplan.
Verlautbarungen anderen Inhalts entbehren jeglicher Grundlage.
2. Jetzt treten auch wieder Rechtsanwälte auf mit Versprechungen, dass mehr zu holen wäre, wenn beide Insolvenzpläne abgelehnt würden. Wie aber alle Gläubiger den ihnen vorliegenden Insolvenzplänen entnehmen können, wären bei der in diesem Falle folgenden Zerschlagung des Unternehmens weitere erhebliche Verluste für die Genussrechtsinhaber unabwendbar.
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