10. Juni 2015
660 oder 160 ? – eine Klarstellung
Weil uns viele Fragen besorgter Mitglieder erreichen, die durch einschlägige Pressemeldungen irritiert sind, wollen wir zur erforderlichen Höhe des Eigenkapitals einer künftigen PROKON eG eine Klarstellung vornehmen; bekanntlich kommt der GRI-Plan in Hamburg nur dann zur Abstimmung, wenn die vom prüfenden Genossenschaftsverband gesetzte Mindesthöhe an Eigenkapital erreicht wird.
Aus dem Genossenschafts-Insolvenzplan geht hervor :
Es müssen Genussrechtsinhaber, die zusammen ein GR-Kapital im Nennwert von ca. 660 Mio. € halten, mit ihrer Zustimmungserklärung der Genossenschaft beitreten, indem sie 24,4% vom Nennwert ihrer Genussrechte als Eigenkapital einbringen. Die geforderte Eigenkapitalhöhe liegt demnach bei ca. 160 Mio. €.
Wir erinnern an dieser Stelle daran, dass bei der unverbindlichen Umfrage von Dr. Penzlin im Herbst 2014 jener Teil der Genussrechtsinhaber, der sich bereit erklärt hatte in die Genossenschaft einzutreten, insgesamt Genussrechtskapital in Höhe von etwa 800 Mio. € hielt. Wenn für diese Summe nun auch verbindliche Zustimmungserklärungen abgegeben werden, ist die erste Hürde auf dem Weg zur Genossenschaft weit übersprungen.