Gespräch mit Carsten Rodbertus: Stagnation - Die Freunde von Prokon -> Ein klares Ziel fest im Blick -
Unser klares Ziel, das wir im Blick haben und für das wir uns engagieren, ist der Erhalt und die Weiterführung des Unternehmens Prokon.
Weil wir wollen, dass
- die Arbeitsplätze erhalten bleiben
- wir unser investiertes Kapital zumindest mittelfristig in voller Höhe zurück erhalten
- das Unternehmen Prokon nicht zerschlagen und dessen Werte zu Ramschpreisen veräußert werden
Nunmehr hat Carsten Rodbertus mit der Gründung seiner Genossenschaft in einem Alleingang Fakten geschaffen. In dem uns überreichten Satzungsentwurf gibt es verschiedene Punkte, die wir so nicht mittragen können. Die vom Verein beauftragten Wirtschaftsfachleute haben in einem Gespräch am 22.03. zwar in einigen Punkten Einvernehmen festgestellt, in anderen erfolgte eine Annäherung, aber in - für uns Anlegern entscheidenden Punkten (Vorstandsbesetzungskriterien, Aufsichtsratszusammensetzung und Kontroll- und Abstimmungsmechanismen) - noch kein Einvernehmen erzielen können.
Darüber hinaus halten wir vom Vorstand des Vereins Die Freunde von Prokon e.V. die Gründung einer Genossenschaft und dann die Übertragung von Genussrechten in eine Genossenschaft zum jetzigen Zeitpunkt für einen schwerwiegenden Fehler:
- Viele Interessen von Anlegern können nicht in die Ausgestaltung der Genossenschaft mit einfließen, was Anleger verprellen mag.
- Es wird unnötigerweise ein Keil zwischen die Anleger getrieben, die Prokon fortführen wollen.
- Die Übertragung von Genussrechten in eine bestehende Genossenschaft führt nach unserer Kenntnis dazu, dass all diese Genussrechte in der Gläubigerversammlung nur noch eine Stimme haben, nämlich die des einzigen Eigentümers, der Genossenschaft, während bei einer Vereinsmitgliedschaft die Stimme jedes Mitglieds als eine Stimme zählt. Die Abstimmung in der Gläubigerversammlung ist die letzte Instanz der Entscheidung darüber, ob Prokon mit den bestehenden Werten und hervorragenden Zukunftsaussichten sich wieder festigen kann oder ob Prokon verramscht wird.
- Wir müssen nach einer ersten Prüfung davon ausgehen, dass die Umwandlung von Genussrechten in Genossenschaftsanteile, wie Carsten Rodbertus es beabsichtigt, in der vorläufigen Insolvenz nicht zulässig ist.
Die beiden letztgenannten Aspekte sind rechtlicher Natur. Diese werden fachanwaltlich überprüft.
Wir werden das Gespräch über die Satzungsinhalte fortführen, in der Hoffnung, Carsten Rodbertus in den für uns Anlegern wesentlichen Punkten zum Einlenken bewegen zu können. Gleichzeitig fordern wir ihn aber auf, seine Werbung für einen Eintritt in die Genossenschaft vorerst nicht weiter zu treiben, sondern erst die offenen rechtlichen Fragen zu klären und die gemeinsame Grundlage zu erarbeiten.