Freunde von Prokon e.V. Freunde von Prokon e.V.

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26. März 2014

Schreiben an Carsten Rodbertus zur Satzung seiner Genossenschaft


Hallo Carsten,

wir nehmen Bezug auf die Besprechung am 22.03.2014 im PROKON-Vertriebsbüro Hamburg mit unseren beiden Beauftragten und danken Dir für Deine Zeit und die Darlegung Deiner Sichtweise zur Zusammenarbeit mit dem „Freunden von PROKON e.V.“.

In diesem Gespräch hast Du mehrmals erwähnt, Du wüsstest nicht recht, „was wir wirklich wollen“ und hast Forderungen und Vorschläge des FvP aus Deiner Sicht als „unberechtigt und unangemessen“ kritisiert.

Wir verdeutlichen hiermit noch einmal unsere Sichtweise, unsere Ziele und Absichten und dokumentieren sie in der Gesamtheit. Unter Berücksichtigung der augenblicklichen Situation der PROKON Regenerative Energien GmbH lassen sich unsere Ziele am besten in lang-, mittel- und kurzfristigen Abschnitten darstellen:

  1. Langfristig (Zeithorizont: ab 2 Jahren)

  • PROKON ist wieder ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen hinsichtlich Ertrag, Kapital und Liquidität

  • Die Unternehmensphilosophie genießt breite Anerkennung in der Bevölkerung

  • PROKON ist Marktführer auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien

  • PROKON hat Wegweiserfunktion für die Energieversorgung künftiger Generationen

  • Die Finanzstruktur ist optimiert und hinsichtlich Fristenkongruenz ausgewogen

  • PROKON schafft weitere Arbeitsplätze im In- und Ausland

  • PROKON hat motivierte und loyale Mitarbeiter

  • PROKON hat eine Ratingeinstufung im Investmentgrade-Bereich

  • PROKON ist bei Banken und Investoren geschätzt und anerkannt

  • PROKON betreibt eine aktive und soveräne Informationskultur mit den Medien

  • Das von „Alt-Anlegern“ eingesetzte Kapital (GR) erfährt eine Wertaufholung bis zum Nennbetrag

2. Mittelfristig (Zeithorizont bis zu 2 Jahren)

  • Erhalt und Fortführung des Unternehmens

  • Erhalt der Arbeitsplätze

  • Durchführung eines Insolvenz-Planverfahrens, weil wir nach unserem derzeitigen Kenntnisstand die Meinung vertreten, dass der Weg aus der Krise unter dem „Schutzschirm“ des Insolvenzrechts am leichtesten vollzogen werden kann

  • Rückgewinnung des Vertrauens der GR in die Unternehmensführung

3. Kurzfristig (Zeithorizont März – Mai 2014)

  • Gemeinsame (Management + Mitarbeiter + Kapitalgeber/FvP) Vorbereitung und Entscheidung über Neuausrichtung von PROKON unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten, z.B. über

a) „neue“ Struktur der Unternehmensgruppe

b) „alternative“ Rechtsform(en)

c) die Organisation (Organe) des/der „neuen“ Unternehmen

d) die Beteiligungsengagements

e) Vorbereitungen von Entscheidungen über Beibehaltung, Aufgabe, Neuausrichtung einzelner Geschäftsfelder

Deine Entscheidung, die Genossenschaft jetzt und ohne die Beteiligungsmöglichkeit der GRI durchzuführen, können wir nicht mittragen. Wir wollen eine Fortführungslösung als Gemeinschaftswerk aller daran interessierten GRI, nicht nur der FvP, und nicht eine Zerschlagungslösung, indem einzelne Gruppen nur ihr Separatinteresse durchsetzen, wie du es anscheinend vorhast. Die Gespräche über die Satzung sind dafür die Vorarbeiten.

Außerdem halten wir die Übernahme der Genussrechte in eine Genossenschaft in der jetzigen Situation rechtlich nicht für machbar. Wir können nicht ausschließen, dass du dich sogar strafbar dadurch machst. Erkläre bitte den GRI, um die du wirbst, auf welcher rechtlichen Grundlage du die Werte der Genussrechte aus der GmbH in eine andere Gesellschaft während eines (vorläufigen) Insolvenzverfahrens durchführen willst.

Verankerung einer „Mitbestimmung“ der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital (z.Z. GRI) bei wesentlichen Fragen der Unternehmensführung in Satzungen, Organen und Gremien, wobei auf eine stets wirksame unternehmerische und betriebswirtschaftlich orientierte Sicht- und Handlungsweise besonderer Wert zu legen ist;

 

Zum Schluss noch einige Anmerkungen:

Niemand von den FvP wollte Dir weder jetzt noch in der Zukunft Deine Visionen und Deine damit verbundenen Erfolge streitig machen, sie herabsetzen oder in irgendeiner Weise unterwandern. Ganz im Gegenteil, Deine Unternehmensphilosophie mit der besonderen ethischen Ausrichtung waren ein wesentlicher Beweggrund, weshalb so viele FvPs bereit waren, tausende von Stunden ihrer Lebenszeit unentgeltlich dafür zu verwenden, damit es mit PROKON wieder bergauf geht. Es wird Dir nicht verborgen geblieben sein, dass neben der komfortablen Verzinsung es gerade Deine Aussagen zur Energiewende, zur sauberen Umwelt und zu den sozialen Belangen waren, die sehr viele Menschen zur Zeichnung von Genussrechten bewegt haben. Und das möchten wir alle erhalten und fortgeführt sehen. Jetzt müssen wir uns allerdings fragen, ob diese Ziele dir wirklich am Herzen liegen, da du sie nicht mit uns, die wir uns nachhaltig dafür einsetzen, verwirklichen willst. Der Verdacht entsteht, dass deine Alleinherrschaft dir wichtiger ist als deine Visionen.

Wir wollten auch nicht auf den Managementfehlern der Vergangenheit „herumreiten“, aber wir wollten das Gefühl bekommen, dass das Mögliche getan wird, damit ähnliche Situationen in der Zukunft vermieden werden. Das ist nicht gelungen.

Deine Unterstellung, einigen von uns ginge es nur um irgendwelche gut dotierten Posten, ist unzutreffend und gehört in das Reich der Fabeln. Immer haben wir gefordert, dass die Auswahl der Personen in einem Aufsichtsrat von ihrer Qualifikation und von einer Legitimation durch ein übergeordnetes Gremium bestimmt sein sollen.

Auch die Unterstellung, die Freunde von Prokon seien ein zerstrittener Haufen, trifft nicht zu. Wir treffen alle Beschlüsse einstimmig, und der Verein wächst täglich. Dein Vorgehen findet keine Unterstützung im Verein.

Abschließend fügen wir die Punkte zur diskutierten Satzung bei, wo wir Änderungen für erforderlich halten.

1. Bei folgenden Satzungspunkten sehen wir die absolute Notwendigkeit, unsere Forderungen in der Satzung aufzunehmen, bestehende Formulierungen zu ersetzen bzw. zu löschen:

§ 18

  1. Vorstand besteht aus mind. 3 Personen (HIT GF werden nicht ohne vorherige Mitgliederversammlung und Aufsichtsratswahl zu Vorständen ernannt) (nicht verhandelbar!)

(1b+c) Diese Voraussetzungen für die Besetzung/ Berufung eines Vorstandes entfallen ersatzlos bzw. werden durch andere Berufungsvoraussetzungen ersetzt, die auch eine externen Kandidaten ermöglichen (nicht verhandelbar)

(3) Vorstandswahl erfolgt durch den AR (verhandelbar)

(5) Außerordentliche Kündigung eines Vorstandsmitglieds erfolgt durch den AR

(6) Amtsdauer des Vorstandes und Zyklus der Neuwahl (verhandelbar)

§ 19

  1. Statt: bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, oder des Stellvertreters durch: Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. (Verhandelbar)

§ 22

Zusätzlicher Punkt (10) Der Aufsichtsrat prüft die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für alle Arten von Projekten des Vorstandes, die ein Investitionsvolumen von mehr als 50.000 Euro umfassen und muss die Zustimmung dafür geben. (nicht verhandelbar)

§ 24

  1. Anzahl Aufsichtsratsmitglieder sechs/ fünf (verhandelbar, eine ungerade Zahl bevorzugt)

  2. Zusammensetzung: Anteil Anteilseigner ist immer größer als die Zahl der Mitarbeiter (nicht verhandelbar!) und die Voraussetzungen für deren Berufung sind fachlicher Natur und nicht Anteile an GR (nicht verhandelbar!)

§ 25

(2) Statt: bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, oder des Stellvertreters durch: Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. (verhandelbar)

2. Punkte, bei denen wir uns Änderungen bzw. Ergänzungen wünschen:

§19

  1. Ergänzung zum Absatz: Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Vorstand.

  2. Ergänzung als Einleitung des Absatzes: In außerordentlichen Fällen ist eine Beschlussfassung auch ohne ....

§ 23

  1. Zusätzlicher Punkt m) ... die Bestellung von Geschäftsführern, soweit diese nicht dem Vorstand angehören.

(7) Ergänzung als Einleitung des Absatzes: In außerordentlichen Fällen ist eine Beschlussfassung auch ohne ....

§ 24

(4) Wahlperiode und Zyklus der Wahl

(8) ergänzender Punkt: Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, können nicht in den Aufsichtsrat gewählt werden.

§ 26

  1. Einschränkende Ergänzung: In dringenden Fällen ist eine Beschlussfassung auch ohne Einberufung ....

  2. Einschränkende Ergänzung: Mitglieder des AR, nicht jedoch der Vorsitzende, oder bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, dürfen im Wege an der GV ....

(7) ...Näheres wird (statt: kann) in einer Wahlordnung geregelt.....

§ 27

ergänzender Punkt (4) Außerordentliche GV können nach Bedarf einberufen werden.

§ 30

Entfall Punkt (h)

§ 33

  1. Abstimmungen und Wahlen werden in der Regel mit Handzeichen durchgeführt, sie müssen geheim durch Stimmzettel erfolgen, wenn der Vorstand, der AR oder mindestens der 4 Teil der bei der Beschlussfassung hierüber gültigen abgegebenen Stimmen es verlangt.

  2. .... bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt (statt: entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes bzw. seines Stellvertreters)

Carsten, solltest Du dabei bleiben, dass Du die unter Punkt 1 von uns gestellten Forderungen in keinem Fall in die Satzung so oder ähnlich (aber dem Sinn nach gleich) formuliert einfließen lassen willst, bedarf es keiner weiteren Gespräche. In diesem Fall beenden wir unsere Bemühungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Siegel

Vorsitzender des Vorstands

 

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