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27. Oktober 2020

Virtuelle Generalversammlung


Die 3 Möglichkeiten der Stimmabgabe oder Wahl an der Generalversammlung der Prokon eG am 26.11.2020

  1. a) Absendung des Briefwahlbogens für die Stimmabgabe in schriftlicher Form bis 16.11.2020
    b) in elektronischer Form im Abstimmungstool „Better Smart“ bis 16.11.2020
  2. Aktive Teilnahme an der virtuellen Generalversammlung inclusive Abstimmung am 26.11.2020

 

 

 Zu 1. Stimmabgabe per Brief oder online

  1. Genossenschaftsmitglieder, die über keinen Internetzugang verfügen oder diesen zur Stimmabgabe nicht nutzen möchten, können an den Beschlussfassungen schriftlich abstimmen. Bitte benutzen sie dazu Ihren persönlichen Briefwahlbogen, den Sie mit Ihrer Einladung zur Generalversammlung erhalten haben und senden Sie ihn in dem beigefügten adressierten Rückumschlag so rechtzeitig zurück, dass er spätestens am 16.11.2020 bei dem Abstimmungsdienstleister Better Orange eingegangen ist.
  2. Wenn Sie über einen Internetzugang verfügen, können Sie an den Beschlussfassungen in elektronischer Form abstimmen. Sie müssen dazu bis spätestens 16.11.2020 das Abstimmungstool im BetterSmart-Portal unter der Internetadresse prokon.net/bettersmart nutzen. Die Zugangsdaten finden Sie in der Einladung zur Generalversammlung auf Seite 4 unter dem Punkt II/4.

Zu 2. Verfolgung der virtuellen Generalversammlung am 26.11.2020

Aktive Teilnahme:
Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, können Sie alle Mitgliederrechte in der Versammlung ausüben, z. B. eigene Redebeiträge anmelden und sich an den Abstimmverfahren beteiligen.
Bitte beachten Sie, dass im Fall dieser aktiven Teilnahme alle zuvor per Briefwahl abgegebenen Stimmen (schriftlich oder in elektronischer Form) als widerrufen gelten und Sie auf der Versammlung noch einmal zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten abstimmen müssen.

Sie können die Redebeiträge und Präsentationen der virtuellen Generalversammlung im Internet verfolgen, wenn Sie sich zuvor im BetterSmart-Portal zur Teilnahme an der Generalversammlung angemeldet haben. Dies geschieht im Portal über den folgenden Button:

Zur An- und Abmeldung oder Bevollmächtigung zur Generalversammlung

Gastzugang, auch wenn Sie bereits von einer Möglichkeit zu 1. Gebrauch gemacht haben:
Wenn Sie diese Option wählen, können Sie die Veranstaltung als Gast in Bild und Ton verfolgen ohne aktiv an der Versammlung teilzunehmen. Sie können insbesondere keine eigenen Redebeiträge anmelden. Ihre zuvor abgegebenen Stimmen (schriftlich oder in elektronischer Form) bleiben in diesem Fall weiter gültig.

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