Informationen über unsere Gespräche mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und Vertretern der Geschäftsführung von PROKON
Am Freitag, den 28.2.14 waren
- Hans Barfknecht ( stv. Vorstandsvorsitzender),
- Michael Schmücker (Leiter der AG Organisation)
- Wolfgang Siegel (Vorstandsvorsitzender) und
- Erwin Stepper (Leiter der AG Wirtschaft)
als Vertreter des Vereins Die Freunde von Prokon e.V. zu Gesprächen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Dr. Penzlin und dem Fachanwalt für Insolvenzrecht Herrn Denkhaus und im Anschluss zu einem separaten Termin mit der Geschäftsleitung von PROKON, vertreten durch Herrn Gronau und Herrn Mau, in Hamburg. Carsten Rodbertus war verhindert, da er in Magdeburg und Torgau unterwegs war.
Bei dem gut zweistündigen Gespräch in der Kanzlei von Herrn Dr. Penzlin war auch Frau Madsen (Rechtsanwältin) anwesend, die unsere Interessen im Gläubigerausschuss vertritt.
Herr Dr. Penzlin und Herr Denkhaus haben uns ausführlich über die Situation von PROKON informiert und überzeugend ihr Bemühen um den Erhalt von PROKON dargelegt. Wir wurden zur Verschwiegenheit über die erhaltenen Informationen verpflichtet und haben uns darauf verständigt, die Informationen, die wir an Sie weiter geben, mit Herrn Dr. Penzlin abzustimmen. Wir können an dieser Stelle aber sagen, dass der normale Geschäftsbetrieb von PROKON die laufenden Kosten deckt und in begrenzten Maße Investitionen in die Fortführung von laufenden Projekten getätigt werden.
Eine Frage, die uns alle bewegt, welche Werte die Anlagen, Beteiligungen und Darlehen tatsächlich haben, lässt sich derzeit nicht abschließend und verbindlich sagen. Es sind dazu verschiedene wirtschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. So werden beispielweise alle Windenergieanlagen durch eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet. Ebenso wird die prokoneigene Windturbine P3000 durch ein renommiertes Ingenieurbüro und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemeinsam analysiert. Erst nach diesen und weiteren Ermittlungen, werden belastbare Zahlen vorliegen.
Anmerkung:
Ein Anlegeranwalt sprach in einem Interview von einem möglichen 1,4 Mrd. Ausfall für uns GRI. Dies können wir nicht unkommentiert lassen. Auf der einen Seite kann die Höhe der Eigenkapitallücke vor dem oben beschriebenen Hintergrund derzeit überhaupt noch nicht genau beziffert werden. Auf der anderen Seite ist aber klar, dass PROKON in jedem Fall über substanzielle Vermögenswerte verfügt. Mithin dürfte eine solche reißerische Aussage allein Werbezwecken dienen. Wir bedauern, dass sowohl eine Zeitung als auch ein "Anlegerschutzanwalt" sich solcher Mittel bedienen.
Eine weitere Frage, die uns ebenso auf dem Herzen liegt: Kommt eine Insolvenz, oder nicht? Diese Frage kann zur Zeit niemand beantworten! Die drei Rechtsgutachten zur Frage, ob PROKON überhaupt ein Insolvenzfall ist, werden vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts Anfang Mai nicht bekannt gegeben. Wir müssen also auch hier abwarten.
Unabhängig davon fragen sich viele: Was ist denn grundsätzlich besser im Anschluss an die vorläufige Insolvenz, eine Planinsolvenz oder der Eintritt in die Situation wie sie Anfang des Jahres war?
Eine einfache Frage, eine vielschichtige Antwort. Maßgeblich ist die Perspektive, aus der man die Antwort sucht. Wir versuchen, aus unserer eigenen Sicht, die verschiedenen Blickwinkel zu beschreiben, wohlwissend, dass dies nicht vollständig sein kann.
Planinsolvenz
Die beste Chance für das Überleben des Unternehmens und damit der Arbeitsplätze. Nur in einem Planinsolvenzverfahren ist es überhaupt möglich, die Genussrechte mit einfacher Mehrheit zu restrukturieren. Ein Insolvenzplan ist seinerseits nur möglich, wenn zunächst ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Die beste Chance, eine größtmögliche Werterhaltung für unsere Investitionen zu erreichen.
Die beste Chance – wenn man seine Anlage nicht sofort abziehen will –, die definitiv entstehenden kurzfristigen Bewertungsverluste auszugleichen.
Anmerkung:
Vergleichen Sie es mit Aktien, die Sie einmal zu 100 Euro gekauft haben; jetzt fällt der Aktienkurs, weil viele Aktien plötzlich zum Verkauf angeboten werden, die Aktie ist nur noch 80 Euro wert. Sie können sie verkaufen und machen 20 Euro Verlust, oder aber Sie erkennen, dass das Unternehmen nach wie vor werthaltig ist, immer noch das gleiche Potential hat wie vorher, und lediglich Anleger ihre Aktien vergolden, die diese vor Jahren günstig eingekauft hatten. Warten Sie aber ab, wird es für die Aktien bald wieder Käufer geben und der Kurs wird steigen. Der vermeintliche Verlust ist einfach wieder weg!
Der voraussichtlich schnellste Weg für Anleger, die ihre Anlagen möglichst schnell bekommen wollen, denn es gibt kein Prozessrisiko, denn Prozesse bis zur Urteilsfindung können sich ziemlich lang hinziehen.
Die schlechteste Wahl für Anwälte, die auf Klagen setzen, weil der Insolvenzverwalter den Wert der Beteiligungen definiert und „Anlegerschutzklagen“ und „Prozesse“ nicht möglich sind. Solche Anwälte müssen sich andere Mandanten suchen.
Die besten Chancen für einen werthaltigen Unternehmens- und Investitionserhalt sehen Herr Dr. Penzlin, Herr Denkhaus wie auch Frau Madsen im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Wir haben die Aktivitäten des Vereins ausführlich vorgestellt und deutlich gemacht, dass die FvP ebenfalls am langfristigen Erhalt von PROKON interessiert sind und sich dafür einsetzen werden. Dies wurde positiv aufgenommen.
Keine Planinsolvenz
Sollte das Gericht – aufgrund der Gutachten – zu dem Schluss kommen, dass ein Insolvenzgrund nicht vorliegt, wird es nach übereinstimmender Einschätzung aller Anwesenden zu einer sehr viel schwierigeren Situation kommen. Dann ist es nicht auszuschließen ist, dass PROKON am Ende zerschlagen werden könnte.
Anmerkung:
Wenn die erstellten Gutachten und das Insolvenzgericht unsere Genussrechte als nachrangige Forderungen im Sinne des Insolvenzrechts ansehen, würde es selbst dann nicht zu einer Insolvenz kommen, wenn wir alle unsere Genussrechte (1,4 Mrd.) kündigen würden. Obwohl PROKON das Geld nicht hätte, uns Anleger auszuzahlen, würde es dennoch nicht dazu führen, dass PROKON als zahlungsunfähig und damit insolvent gelten würde.
Die besten Chancen für klagende Anwälte, Kasse zu machen. Das Ergebnis und der Prozessausgang sind ihnen letztlich egal, denn sie arbeiten nicht auf Basis eines Erfolgshonorars. Die Kosten für PROKON wären sehr hoch, das mindert die Werte aller GRI.
Die schlechteste Chance für den werthaltigen Fortbestand des Unternehmens und den Fortbestand aller Arbeitsplätze.
Die schlechteste Chance für Anleger, die längerfristig denken.
Die wahrscheinlich beste Chance für Anleger, viel Geld zu verlieren.
Wir sprachen auch mit dem Insolvenzverwalter über die Behandlung von Notfällen bei Anlegern. Der Insolvenzverwalter darf Notfälle nicht vorrangig bedienen. Das könnten nur wir Freunde von Prokon organisieren. Und daran arbeiten wir nach wie vor mit Hochdruck, auch mit den Mitarbeitern von PROKON zusammen, denen eine gute Regelung der Notfälle – trotz der eigenen schwierigen Situation, in der sie sich selbst befinden – sehr am Herzen liegt.
Bei dem anschließenden Gespräch im PROKON-Beratungsbüro waren insbesondere die beiden möglichen Szenarien und der mögliche Umgang damit Gesprächsgegenstand.
Dabei stand im Fokus, wie PROKON sich auf ein Szenario ohne Insolvenzrettungsschirm einstellen kann. Die Möglichkeit einer raschen Gründung einer Genossenschaft wurde ausführlich erörtert. Es liegt uns ein erster Satzungsentwurf für eine Genossenschaft vor. Grundlage bildet das deutsche Genossenschaftsrecht. Es gibt zu verschiedenen Punkten des Satzungsentwurfs z.T. noch recht unterschiedliche Vorstellungen, in manchen Punkten aber auch Übereinstimmung.
Die Zusammenführung von bisher noch unterschiedlichen Vorstellungen zur Ausgestaltung der Satzung und zu den geplanten Maßnahmen wurde von beiden Seiten als wünschenswert geäußert, aber noch nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt. Eine diesbezügliche Zusammenarbeit soll aber möglichst in Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zeitnah erfolgen. Die Genossenschaft würde als neue Gesellschaft neben der derzeitigen Gesellschaft PROKON Regenerativen Energien GmbH gegründet werden.
Wie in solchen Situationen meist üblich, wurde in beiden Gesprächsrunden vereinbart, dass wir mit weiteren Details der Gespräche derzeit nicht an die Öffentlichkeit gehen.