Freunde von Prokon e.V. Freunde von Prokon e.V.

Aktuelles aus der Genossenschaft

17. Dezember 2018

Erfolgreiche Mitgliedschaft in der Prokon eG


Über 90% der Vereinsmitglieder sind zugleich Mitglieder der Prokon eG und wollen den Erfolg unserer Genossenschaft.

Der Verein selbst ist auch Mitglied und will den Erfolg gleichermaßen. Viele wichtige Fragen werden in der Genossenschaft erörtert.
Gemäß der Vereinssatzung ist der Zweck des Vereins die Interessenvertretung seiner Mitglieder in der Prokon-Genossenschaft durch die Information seiner Mitglieder und durch organisatorische Maßnahmen. Eine rechtliche Bündelung der Interessen ist aufgrund des Genossenschaftsgesetzes nicht möglich. Wir gehen hier auf solche Veröffentlichungen der Prokon eG ein, die in der Allgemeinheit bekannt sind. Informationen, die wir jedoch nur als Mitglieder aus unserer Genossenschaft erhalten, werden wir hier nicht in die Öffentlichkeit tragen. Die Mitglieder der Genossenschaft, dazu gehört auch der Verein als Rechtsperson, stellen ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit nicht kritisch dar. Im geschützten Mitgliederbereich der Website und im Mitgliederforum ist der Raum für Diskussionen und Anregungen zur Unterstützung der Prokon eG und zur Vertretung der Interessen der Mitglieder gegeben. Wir wünschen uns dort eine lebhafte Beteiligung. Über die rechtliche Beziehung zwischen der Genossenschaft und dem Verein geben zwei voneinander unabhängige Rechtsgutachten übereinstimmend Auskunft.
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