Freunde von Prokon e.V. Freunde von Prokon e.V.

Aktuelles aus der Genossenschaft

14. Januar 2019

Generalversammlung oder Vertreterversammlung?


Erinnerungen an die Gründung der Prokon-Genossenschaft. Wir haben uns entschieden eingesetzt für eine Generalversammlung.

 

Die Verhandlungskommission des Vereins mit dem Insolvenzverwalter hat sich damals in der Frage der künftigen Satzung von Prokon auf einen bestimmten Punkt konzentriert, der unbedingt in der Satzung festgelegt werden sollte, weil er als die Grundlage angesehen wurde, um die Satzung ggf. mitgliederfreundlicher gestalten zu können:

Die Verhandlungskommission besteht gegenüber dem Insolvenzverwalter darauf, dass die Genossenschaft eine Generalversammlung und keine Vertreterversammlung haben soll und setzt dies auch durch. Der damalige stellvertretende Vorsitzende des Vereins, Hans Barfknecht, hat das Verdienst, dass er alle Aktiven mit Verweis auf seine Erfahrungen in Genossenschaften davon überzeugt hat, dass nur eine Generalversammlung die wirkliche Mitbestimmung der Mitglieder gewährleistet, während in einer Vertreterversammlung das einzelne Mitglied nicht mehr am Diskussionsprozess teilnehmen kann und nur die gewählten Vertreter entscheiden. Die Auswahl der Vertreter kann vom Vorstand und Aufsichtsrat leicht so organisiert werden, dass kritische Stimmen dort verhindert werden.

Über die aktuelle Diskussion im Verein und in der Prokon-Genossenschaft informieren wir im Mitgliederbereich der Website.
 
Eine ausführliche Darstellung der Historie des Vereins bis zur Gründung der Genossenschaft finden Sie unter Verein/Chronik.

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