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27. Juni 2014

Sächsische Zeitung: Die Paletten von Prokon / Unser Kommentar dazu


Die Sächsische Zeitung berichtet am 31. Mai/ 1. Juni über die HIT. Unseren Kommentar zu diesem Artikel finden Sie hier.

Den Artikel können Sie sich hier als PDF downloaden.

 

Kommentar

Der Sächsischen Zeitung ist ein interessanter und gut lesbarer Artikel gelungen. Doch leider beinhaltet er eine geschickte Mischung von Tatsachen, Halbwahrheiten und Vermutungen. Dies können wir aufgrund des Bildes, das wir uns bei der HIT Torgau persönlich gemacht haben und unsere Analysen über das Unternehmen, recht sicher festhalten. Wir möchten dazu drei Beispiele aus dem Text benennen:

  1. Die Überschrift suggeriert, dass die Paletten PROKON gehören bzw. dass die HIT Torgau für PROKON Paletten gefertigt habe. Richtig ist unseres Erachtens, dass die HIT erst nach der Darlehensvergabe in die Lage versetzt wurde, die Palettenproduktion und deren Vertrieb in vollem Umfang aufzunehmen. Bei einem so sensiblen und einzigartigen Insolvenzverfahren der Erneuerbaren Energien Branche hätten wir uns über mehr Sachlichkeit schon in der Überschrift sehr gefreut.
  2. Hinter dem geheimnisvoll zitierten „formal-juristischem Aufwand", der gegen eine Eingliederung in den PROKON-Konzern gesprochen habe, stehen begründete wirtschaftliche und steuerrechtliche Überlegungen.
  3. Die Schilderung der „Umbuchung der Zinsen auf das Darlehen" lässt beim Zeitungsleser den Verdacht aufkommen, hier sei irgendwie gemauschelt worden, zumal der Absatz mit der Feststellung des Insolvenzverwalters endet, das Rechnungswesen bei PROKON sei „ausgesprochen mangelhaft" gewesen. Tatsächlich sind die Zinsen vertragsgemäß berechnet. Sie wurden vom Darlehensgeber als Ertrag und vom Darlehnsnehmer als Aufwand gebucht. Nur der Zahlungsvorgang wurde durch eine Erhöhung der Forderung (PROKON) bzw. durch eine Erhöhung der Verbindlichkeiten (HIT) ersetzt. Dies ist ein normaler Vorgang, der im Geschäftsleben immer wieder praktiziert wird.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unseres Erachtens die Darlehensvergabe an HIT ein strategisches Investment des ehemaligen Geschäftsführers von PROKON, Carsten Rodbertus, sein sollte. Denn es passt zu seiner übergeordneten Zielsetzung „Alles aus einer Hand". Doch unseres Erachtens mangelte es Carsten Rodbertus an der erforderlichen Sensibilität in der Verwendung der Werte, die ihm alle Genussrechtsinhaber bereitgestellt hatten. Denn selbst ein kapitalkräftiges Unternehmen muss mit den ihm überlassenen finanziellen Mitteln kaufmännisch sorgsam und vor allem wirtschaftlich umgehen. Dies bedeutet, dass das bereitgestellte Genussrechtskapital nur für eine überschaubare Anzahl von wirtschaftlich kalkulierbaren „Baustellen" hätte eingesetzt werden dürfen.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens stellt die Darlehnsforderung an die HIT einen Vermögensgegenstand dar, den der Insolvenzverwalter im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe zum Wohl der Gläubiger bestmöglich verwerten muss. Zunächst war die Besicherung zu überprüfen und zu optimieren. Zur Realisierung der Forderung sind verschiedene Ansätze denkbar; einer davon ist sicherlich der Erhalt des Unternehmens und die Festigung der Marktposition, damit Gewinne und Zahlungsüberschüsse generiert werden können, aus denen eine planmäßige Rückzahlung erfolgen kann. Langfristig betrachtet werden wir alles daran setzen, dass die HIT in die Gewinnzone kommt.

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