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31. März 2014

Der Versuch, Carsten Rodbertus zu verstehen


Auf der Internetseite der „Prokon für eine lebenswerte Zukunft Arbeitsgemeinschaft (nicht Aktiengesellschaft !) veröffentlichte Carsten Rodbertus auf der Seite „Sanierung oder Zerschlagung“ eine Tabelle mit dem Titel:

Die Ertragsfähigkeit von Prokon“
Unser Vereinsmitglied Manfred Sand (Mitarbeiter in der AG Wirtschaft) hat dazu eine aufschlussreiche Analyse erstellt, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
„Um den Gedankengang von Carsten Rodbertus verstehen zu wollen, muss man zuerst ein paar Begriffe klären, welche er in der Tabelle als Überschriften zu den vier Spalten benutzt.
Spalte 1 Gesellschaft und Kalkulationsansatz: Carsten Rodbertus beschreibt in dieser Spalte zu vier Bereichen von Prokon verschiedene Auslastungsgrade (oder andere Voraussetzungen), wobei der letzte Bereich Holzindustrie Torgau OHG NICHT zur Unternehmensgruppe gehört und damit auch NICHT in den Summen auftauchen darf! Prokon hat HIT Kredite gegeben und hat Anspruch auf Zinsen; das ist aber kein Umsatz. Kennen Sie „Zinsumsatz“?
Spalte 2 Umsatz 2015: Carsten Rodbertus behauptet, dass "die Zahlen dem Gutachten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens von PROKON Ende April 2014 entstammen oder daraus abgeleitet werden können“. Da ich diese Zahlen aber nicht gefunden habe, bestreite ich einstweilen den Wahrheitsgehalt der Aussage. Gleichwohl setze ich mich mit den von ihm ermittelten Werten auseinander.
Spalte 3 Betriebskosten: Hier gilt dieselbe Aussage wie zum Umsatz. Aber in Betriebskosten ist auch der Werteverzehr von Anlagegütern (Abschreibung) enthalten, welche Carsten Rodbertus dann in Spalte 4 wahlweise berücksichtigt oder nicht berücksichtigt.
Spalte 4 operatives Ergebnis (cash flow): Operatives Ergebnis bedeutet Gewinn vor Zinsen und Steuern (allerdings abzüglich Abschreibung!); cash flow ist eine Kennzahl zur Darstellung der Liquidität (also ohne Abschreibungen und Rückstellungen) eines Unternehmens. Welche objektive Aussagekraft solch ein Mittelwert (einmal nach Abschreibung, einmal vor Abschreibung) hat, muss jeder Leser jener Botschaft selbst entscheiden.
Mit der Addition von so „ermittelten“ Zahlen kommt Herr Rodbertus nun auf einen „Gewinn“ zwischen 140 und 176 Mio. €., im Mittel also 158 Mio. €.
Natürlich ist klar, was Carsten Rodbertus damit ausdrücken will: „Ein Unternehmen mit Genussrechtskapital von 1,45 Mrd. € und nahezu keinen weiteren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ist mit einem jährlichen Gewinn von 158 Mio. € nicht sanierungsunwürdig …“.
Ja, da würde ich sogar behaupten: „Solch ein Unternehmen ist gesund und bedarf gar keiner Sanierung“.
Er versucht wieder einmal, uns mit einem bunt gemischten Haufen von Zahlen aus seiner Kompetenz- und Transparenzküche zu übertölpeln. Er spricht von Gewinnen, die nach seinen Berechnungen - vermutlich „genau so sicher wie ein Sparbuch“ - in den nächsten Jahren eintreten werden. Er rechnet schon wieder den Umsatz der HIT Holzindustrie Torgau OHG in den Prokon-Umsatz hinein usw. Das ist unredlich und er tut es trotzdem!
Er sollte besser folgende Fragen beantworten, damit Sie entscheiden können, wem Sie vertrauen wollen.
Wer hat zu verantworten, dass
  1. in unserer Firma der „Zustand des Rechnungswesens und Controllings“ vom Insolvenzverwalter als „ungenügend“ bezeichnet wird?
  2. die „Abteilungen in personeller und qualitativer Hinsicht durch die Geschäftsführung über längere Zeiträume unzureichend besetzt worden“ sind?
  3. die Firma PROKON Regenerative Energien GmbH einen Insolvenzantrag stellen musste, weil die Firma zahlungsunfähig und überschuldet war?
  4. Prokon mit Genussrechtsbedingungen gearbeitet hat, welche in mehrfacher Hinsicht das Zeugnis „ungenügend“ verdienen?
  5. die Firma HIT Holzindustrie Torgau OHG wiederholt als Unternehmen der Unternehmensgruppe PROKON bezeichnet wurde?
  6. die Bilanz 2012 mit erheblicher Verspätung unter Testatversagung der Wirtschaftsprüferin veröffentlicht wurde und zudem noch mit dem vernichtenden Kommentar „Der Lagebericht vermittelt insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und entspricht damit nicht den gesetzlichen Vorschriften.“?
  7. die Genussrechtsinhaber von ihrem eingezahlten Kapital und (ggfls. den thesaurierten) Zinsen vermutlich einen Abschlag von mindestens 1/3 des Wertes hinnehmen müssen?
Er handelt weiterhin unverantwortlich, ist nicht einsichtsfähig und somit nicht besserungsfähig.
Der Beitrag Sanierung oder Zerschlagung ist für mich ein weiterer Täuschungsversuch.
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