29. Juni 2014
16. Insolvenzrecht für Genussrechtsinhaber
Für dieses spannende Thema verweisen wir auf unseren siebten Newsletter. Diesen
können Sie als PDF hier abrufen. Bisher haben wir die Frage: "Betreibt Prokon ein Schneeballsystem?" so beantwortet: "Prokon betreibt damit eindeutig kein Schneeballsystem!"
Wir müssen diese Aussage leider relativieren, weil wir davon nicht mehr voll überzeugt sind. Dass die Zinszahlungen von 7-8% ohne massive und teure Werbung und dadurch sehr eindrucksvolle Zuwächse an Genussrechtskapital mit 265 Mio. € in 2011, 304 Mio. € in 2012 und 357 Mio. € in 2013 - somit ein Plus von 294 % in nur 3 Jahren - möglich gewesen wären, erscheint mittlerweile doch sehr fraglich! Unter diesen Umständen ist auch die bisherige Einschätzung, wonach "die Abdeckung des Anlegerkapitals unter konservativer Berücksichtigung der stillen Reserven 130%" beträgt, nicht länger aufrecht zu erhalten, zumal inzwischen sogar von Abschlägen um die 30 % die Rede war. Auch wenn kein klassisches Schneeballsystem vorliegt, - ohne Schaffung von Werten zur persönlichen Bereicherung seiner Erfinder, die dann verschwinden, - so sind doch möglicherweise Teilelemente eines Schneeballsystems geben.