Freunde von Prokon e.V. Freunde von Prokon e.V.

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14. Juni 2015

Auszug aus pv-magazine, Ausgabe Juni 2015


Der Chef-Redakteur Michael Fuhs befragte unseren Pressesprecher Rainer Doemen anlässlich der Stellungnahme der Freunde von PROKON e. V. zum Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes zur Genossenschaft und dem Genossenschaftsmodell bei PROKON.

An dieser Stelle geben wir auszugsweise seinen veröffentlichten Beitrag im kleinen Rahmen zur Einordnung wieder. Sehr interessant ist, dass wir den ersten Verbraucherschützer in Deutschland gefunden haben, der sich verhalten positiv zur Genossenschaft äußert. Und dies, obwohl die Informationen des Statistischen Bundesamtes zur Insolvenzanfälligkeit von Unternehmensformen eine eindeutige Sprache pro Genossenschaften trifft. Aktuelle Gesprächsbitten unseres Vereins bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. blieben erfolglos.

Der Artikel lautet: „Crowdfunding-Plattformen: Fragen und Antworten

Was Kleinanleger in puncto Sicherheit, Risiko und Mitbestimmung zu erwarten haben und was Projektinhaber beachten sollten, wenn sie eine Crowd-Refinanzierung suchen.“

Ausschnitt:
„… Wichtiger seien ihnen Umweltschutz, Energiewende, regionale Wertschöpfung und Teilhabe. Die Teilhabe ist für Kleinanleger wiederum möglich, wenn sie in das Eigenkapital investieren. Sie bekommen dann auch viel mehr Informationen als diejenigen Kleinanleger, die nachrangige Darlehen geben. Sie können beispielsweise auch über die Verwendung der Gewinne mitentscheiden, was die Sicherheit einer Geldanlage erhöhen kann. Ein anderer Punkt, der sich positiv auf die Sicherheit der Finanzierungsmodelle der Genossenschaften auswirken dürfte, ist die Kontrolle durch den Genossenschaftsverband. „Die Sicherheit wird auch in den Insolvenzstatistiken des Statistischen Bundesamtes ganz deutlich. Darin weisen Genossenschaften die mit Abstand geringste Insolvenzquote auf und sind anhand der Schadenssumme die risikoärmste Anlageform“, sagt Rainer Doemen, Pressesprecher der Freunde von Prokon. Die Freunde von Prokon wollen aus dem insolventen Unternehmen die größte Genossenschaft im Energiebereich machen, die aus den bisherigen 75.000 Genussrechtsinhabern besteht. Thomas Pfister von der Verbraucherzentrale betont, dass es auch bei Genossenschaften ein Totalverlustrisiko gibt. Er bestätigt aber auch, dass sie sich als eine robuste Gesellschaftsform erwiesen hätten und die Insolvenzquote sei gering.“
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