Freunde von Prokon e.V. Freunde von Prokon e.V.

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21. Februar 2014

Was hat der Verein "Die Freunde von Prokon" e.V. vor?


Gegenwärtig entscheidet der vorläufige Insolvenzverwalter mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss über die Geschäfte bei PROKON. Die insolvenzerfahrene Rechtsanwältin Frau Madsen vertritt die FvP im Gläubigerausschuss und hält engen Kontakt mit den Verantwortlichen im Verein.

Wer jetzt einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt, hat nur Kosten, die er selbst tragen muss - ohne irgendeinen Vorteil, denn im laufenden Insolvenzverfahren kann kein beauftragter Rechtsanwalt irgend etwas tun.

Ob bei einem Ende des Insolvenzverfahrens eine anwaltliche Vertretung Sinn macht, darüber werden wir rechtzeitig berichten. Wenn dies notwendig sein sollte, werden wir uns darum bemühen, dass die Vereinsmitglieder einheitlich durch einen Anwalt vertreten sind.

Wir werden in den nächsten 10 Tagen Gespräche mit dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer von PROKON, Herrn Rodbertus, führen, in denen wir unsere Fragen zur wirtschaftlichen und rechtlichen Situation stellen und uns über das weitere Verfahren informieren. Wir werden aber auch darlegen, dass die FvP gewillt sind, das Unternehmen PROKON auch finanziell weiter zu unterstützen, wenn ein tragfähiger Wirtschaftsplan vorliegt und eine Organisationsform gefunden wird, in der eine Mitbestimmung der Geldgeber gesichert ist.

Wir rufen alle Genussrechtsinhaber (GRI) der Fa. PROKON auf, denen am Erhalt ihrer Anlagewerte und dem Erhalt des Unternehmens gelegen ist, Mitglieder im Verein zu werden und sich durch uns vertreten zu lassen.

  • Eine gemeinsame Vertretung stellt am besten einen fairen Interessenausgleich aller GRI sicher.
  • Eine gemeinsame Vertretung verhindert, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten nach Aufhebung der Insolvenz die Werte von PROKON durch horrende Rechtsanwaltskosten für mögliche 75.000 Einzelfälle vernichtet werden.
  • Die Beiträge für die Vereinsmitgliedschaft (12 bis 24 €/Jahr) liegen weit unter dem, was Sie jetzt schon sofort an einen Rechtsanwalt zu zahlen haben, der noch gar nichts unternehmen und bewirken kann.

Bei uns im Verein haben sich kompetente Fachleute aus allen Bereichen der Wirtschaft zusammengeschlossen. Darüber hinaus kaufen wir uns Fachkompetenz ein, wo es erforderlich ist. Wir treten als Gemeinschaft aller GRI ehrenamtlich und ohne persönliches Profitinteresse für „unser“ Unternehmen ein, für die ökologischen und sozialen Grundideen von PROKON und nicht zuletzt für den Erhalt der wirtschaftlichen Werte, die PROKON geschaffen hat und in denen unser Geld angelegt ist.

Schließen Sie sich der wachsenden Gemeinschaft der Freunde von Prokon an, der Verein, der selbstbewusst, kompetent und kritisch dazu beiträgt, die Krise von PROKON zu meistern. In einigen Tagen werden wir soweit sein, dass wir technisch in der Lage sind, Tausende von Mitgliedern aufzunehmen.

Wer Mitglied im Verein wird, erklärt, dass er keine Genussrechte gekündigt hat, bzw. seine Kündigungen zurückgenommen hat. Wesentlicher Bestandteil des Zukunftskonzepts für PROKON besteht darin, dass die Rückzahlung der Genussrechte zeitlich gestreckt wird, um das Unternehmen nicht zu überfordern. Nur wenn entgegen allen Prognosen eine Situation entstehen sollte, dass die Kündigenden Vorteile gegenüber Nichtkündigenden hätten, werden wir Sie sofort darüber informieren. Dann können Sie ohne Nachteile immer noch kündigen. Die uns vorliegenden rechtlichen Stellungnahmen besagen, dass Kündigungen während des Insolvenzverfahrens nicht angenommen werden und auch keine Vorteile bringen.

Deshalb erwarten wir auch von Vereinsmitgliedern, die durch uns vertreten sind, dass sie PROKON jetzt nicht durch unsinnige Kündigungen schaden und diese ggf. wieder zurücknehmen.

Wir bereiten die Aktion „Freunde helfen Freunden“ vor, um GRI, die in Not geraten sind, weil keine Auszahlungen erfolgen, zu helfen. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Käufer und Verkäufer von Genussrechten zusammenbringt. Einzelheiten dazu finden Sie auf unserer Website.

Unterstützen Sie PROKON jetzt, ohne jedes Risiko!

In Kürze können Sie auf einem Konto bei der GLS-Bank Geld einzahlen, dass Sie später einmal PROKON zur Verfügung zu stellen. Und nur Sie entscheiden, ob, wann und wofür Sie dieses Geld einsetzen, nicht der Verein oder PROKON. Aber Sie erlauben der Bank, dass der Verein über den Kontostand informiert wird. Es ist ein starkes Zeichen für unser Vertrauen in PROKON, wenn viel Geld zusammenkommt. Es stärkt unsere Position gegenüber Heuschrecken und anderen Interessengruppen und gibt PROKON zusätzliche Planungssicherheit. Der Verein wird zu gegebener Zeit eine Empfehlung aussprechen, wie das gesammelte Geld eingesetzt werden soll. Die Entscheidung darüber bleibt aber auch zu diesem Zeitpunkt in Ihrer Hand. Einzelheiten dazu werden wir auf unserer Website darlegen.

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