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26. März 2014

Amtsgericht Itzehoe beschneidet Carsten Rodbertus


Amtsgericht Itzehoe, 28 IN 11/1

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH (Registergericht: Pinneberg 8556 PI), Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, eingetragener Sitz: Itzehoe, vertr.d.d.GF.: Herrn Carsten Rodbertus, Herrn Henning Mau und Herrn Ralf Dohmann, alle: Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe

wird heute, 26.03.2014, 9.22 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Amtsgericht Itzehoe, 26.03.2014

 

Die Erläuterung der von uns beauftragten Anwältin

"Bisher konnte der Geschäftsführer noch verfügen, brauchte aber die Zustimmung des vorl. InsoVerw. Jetzt darf der Geschäftsführer nicht mehr verfügen, also auch z. B. gar nicht mehr Genussrechte versuchen, wegzugeben. Jetzt darf nur noch der Insolvenzverwalter verfügen. Das kam ja quasi Minuten nach meiner Einsicht in die Bekanntmachungen. Da war er noch ein schwacher nach § 21 Abs 2 Nr 2 iVm § 22 InsO."

Grether-Schliebs

Rechtsanwältin

 

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