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31. März 2014

Die Freunde von Prokon und Carsten Rodbertus gehen getrennte Wege


Die Aufnahme von Genossen in die von Herrn Rodbertus gegründete Genossenschaft soll einher gehen mit der Übertragung der Genussrechte in die Genossenschaft. Wir empfehlen dringend allen GRI, dies nicht zu tun.

Denn sie verlieren ihre Rechtsansprüche gegenüber der PROKON Regenerative Energien GmbH und treten sie ab an die Genossenschaft. Die rechtlichen Konsequenzen sind nicht geklärt und eine gemeinsame Lösung aller GRI wird gestört. Nach unserer Erfahrung mit ihm vertrauen wir Herrn Rodbertus nicht mehr unsere Werte an. Er hat offensichtlich zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, eine wirksame Kontrolle seines Handelns durch ein Aufsichtsgremium mit starken Rechten zuzulassen. Vom ersten Treffen an war aber dies Bestandteil unserer Gespräche. Mit der einseitigen Gründung der Genossenschaft und der einseitigen Gestaltung der Satzung wurde endgültig klar, dass er seinen eigenen Weg ohne echte Mitbestimmung der Geldgeber fortsetzt, einen Weg, der das Unternehmen auch in die (vorläufige) Insolvenz geführt hat. Wir lehnen seinen Alleingang mit seiner Genossenschaft ab. Herr Rodbertus hat die Idee einer Genossenschaft nicht verstanden: Mitglieder einer Genossenschaft schließen sich zusammen, weil sie ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel im Verbund leichter erreichen. Grundlage ist die demokratische Gesellschaftsform. Jedem Genussrechtsinhaber steht natürlich frei, seinen Rechtsanspruch gegenüber der GmbH an die Genossenschaft von Herrn Rodbertus abzutreten.

Der Verein "Die Freunde von Prokon e.V." führt bis auf Weiteres keine Gespräche mehr mit Herrn Rodbertus. Wir bereiten uns auf das Insolvenzverfahren vor, um dort eine möglichst geschlossene Einheit aller Genussrechtsinhaber für eine Fortführung des Unternehmens zu erreichen. Aufgrund dieser Entwicklung und nach Auffassung aller von uns einbezogenen Fachleute wird die Fortführung unseres Unternehmens erfolgreicher ohne Herrn Rodbertus verlaufen.

 

Der Vorstand des Vereins "Die Freunde von Prokon e.V."

beschlossen am 30.03.2014

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